EXIST-Forschungstransfer

Der EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

Der EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen:
In der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse mit Gründungspotenzial weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Fragen in Zusammenhang mit der Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren zu klären, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan auszuarbeiten und die geplante Unternehmensgründung vorzubereiten. In der zweiten Förderphase stehen weitere Entwicklungsarbeiten, die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Vorbereitungen für eine externe Unternehmensfinanzierung im Fokus.

Der EXIST-Forschungstransfer ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.

Das InnoTechHub berät  in der Antragsphase und begleitet während des gesamten Förderzeitraums. Beratungstermine: startup@htw-berlin.de

Wer kann gefördert werden?

  • ein Gründungsteam mit max. vier Mitgliedern - bestehend aus dem Forscherteam mit drei wissenschaftlichen Mitarbeitern / Alumni mit einem akademischen Abschluss (oder davon ein Techniker/Laborassistent) sowie einer Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.
  • ein Mitglied des Gründungsteam hat Erfahrung im Projektmanagement
  • innovative Produkt- und Verfahrensideen, die aus einem Forschungsprojekt bzw. einer wissenschaftlichen Arbeit hervorgehen, die unter Beteiligung der Gründungsmitglieder entstanden ist und einen Bezug zur Hochschule haben
  • WICHTIG: Das Unternehmen darf noch nicht gegründet worden oder am Markt tätig geworden sein.

Wie wird gefördert?

  • Personalausgaben/- kosten für das Gründungsteam
  • Ausgaben/-Kosten bis zu 250.000 € für
    • Personalausgaben/- kosten für studentische Hilfsmittel
    • Gebrauchsgegenstände und Investitionsgüter,     
    • Verbrauchsmaterial,
    • Vergabe von Aufträgen,
    • Schutzrechte,
    • Coachings
  • Gründer_innenbüro
  • Zugang zu Laboren / Werkstätten der Hochschule
  • Zugang zu Netzwerk
  • Der Förderzeitraum beträgt 18 Monate kann aber für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben bis zu 36 Monaten betragen.

Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Der Antrag wird von der Hochschule (nicht dem Gründungsteam) beim Fördergeldgeber gestellt.
  • Planen Sie mindestens sechs Monate vom Beginn der Antragsstellung bis zum Projektstart ein.
  • Die Antragsstellung ist jährlich jeweils zum 31. Januar und zum 31. Juli möglich.