Beratung des Gründungsservice
Ihr überlegt, euch beruflich selbstständig zu machen oder ein Unternehmen zu gründen? Dann kommt zu uns in die Beratung! Egal ob ihr während des Studiums ("Nebenjob auf Rechnung") oder erst nach eurem Abschluss euer Gründungsvorhaben umsetzen wollt, wir helfen euch gerne mit Rat und Tat. Dabei sind wir - der Gründungsservice der HTW Berlin - für alle ganz allgemeinen Fragestellungen offen und vermitteln euch das "Gründungs-Ein-mal-Eins".
Ihr habt eine bewährte Gründungsidee und wollt ein traditionelles Unternehmen gründen, beispielsweise in der Gastronomie oder im Online-Handel, ein Ingenieurbüro oder eine Werbeagentur? Ihr wollt beruflich selbstständig arbeiten z.B. als Freelancer in der Kultur- und Kreativwirtschaft? Dann seid ihr bei uns richtig!
In einem persönlichen Gespräch erhaltet ihr Tipps für die Vorbereitung und Umsetzung eures konkreten Gründungsvorhabens. Wir helfen euch, eure Idee weiterzuentwickeln, Chancen und Risiken zu erkennen, euer Profil zu schärfen und ein Geschäftsmodell auszuarbeiten, damit ihr mit eurer Idee Geld verdienen könnt.
Benötigt ihr Geld für die Umsetzung eures Vorhabens (Banken, Investoren, Fördermittelgeber, Ämter), dann braucht ihr einen Finanzierungsplan für das nötige Startkapital.
Wir können und dürfen keine professionelle Rechts- und Steuerberatung durchführen, da es sich dabei um geschützte Berufsfelder handelt. Trotzdem beantworten wir gern eure Fragen rund um die Unternehmensgründung und berufliche Selbstständigkeit, zu Formalitäten, Rechtsformen, Versicherungen und vielem mehr...
Das Fach-Praktikum oder die Abschlussarbeit zum Ende des Studiums bieten übrigens eine gute Möglichkeit, sich intensiv sowohl mit der technischen Umsetzung eines Prototypens, als auch mit der wirtschaftlichen Umsetzung und Machbarkeit des Geschäftsmodells - mit dem Markt und der Finanzplanung - auseinanderzusetzen.
Ihr könnt euer Fachpraktikum durch eine selbständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit (auch als Gesellschafter oder Gesellschafterin oder als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin oder als Gründer oder Gründerin) durchgeführen. Das gilt auch für die Vorbereitung auf die Unternehmensgründung oder berufliche Selbstständigkeit! Die Ausnahme bedarf ab 01.04.2023 der Zustimmung des oder der Praxisbeauftragten. Wir beraten euch gern und geben Feedback zu eurer Gründungs-Idee, Tipps, welche Meilensteine sinnvoll und zeitlich schaffbar sind und wie ihr am besten vorgeht.
Sprecht uns an! Wir unterstützen euch gern.
Es gibt zu diesen Themen übrigens auch Semesterveranstaltungen.